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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist bemüht, diese Anwendung im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Web-Anwendung „Umfragen“ (Terminabstimmungen).

Stand der Vereinbarkeit

Diese Anwendung ist mit der BITV 2.0 bzw. EN 301 549 (entspricht WCAG 2.1, Stufe AA) teilweise vereinbar. Die nachstehend genannten Inhalte sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nach dem aktuellen Stand der Selbstbewertung sind folgende Punkte noch nicht vollständig umgesetzt:

Diese Punkte werden fortlaufend geprüft und behoben.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung der Anwendung anhand der WCAG 2.1 (Stufe AA). Letzte Überprüfung: 16. Juli 2026.

Barriere melden / Feedback

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Wenden Sie sich bitte an:

Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
E-Mail: datenschutzbeauftragter@vg-ak-ff.de

Weitere Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

Durchsetzungsverfahren

Wird Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantwortet, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden:

Landesbeauftragte bzw. Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz – Durchsetzungsstelle nach § 13 LBGG.
Anschrift, E-Mail und Web-Adresse: ⟨von der Verbandsgemeinde zu ergänzen⟩