Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist bemüht, diese Anwendung im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Web-Anwendung „Umfragen“ (Terminabstimmungen).
Stand der Vereinbarkeit
Diese Anwendung ist mit der BITV 2.0 bzw. EN 301 549 (entspricht WCAG 2.1, Stufe AA) teilweise vereinbar. Die nachstehend genannten Inhalte sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nach dem aktuellen Stand der Selbstbewertung sind folgende Punkte noch nicht vollständig umgesetzt:
- Bei einzelnen dynamischen Aktualisierungen (z. B. dem automatisch aktualisierten Zwischenergebnis) werden Änderungen von Screenreadern unter Umständen nicht in jedem Fall angesagt (WCAG 4.1.3). Alternative: Der aktuelle Stand ist jederzeit durch erneutes Aufrufen der Seite abrufbar; wesentliche Aktionen werden zusätzlich als Kurzmeldung ausgegeben.
- Das Overflow-Menü („Weitere Aktionen“) in der Verwaltung lässt sich per Tastatur nicht mit der Esc-Taste schließen (WCAG 2.1.1, Komfort). Alternative: Es lässt sich durch Weitertabben oder erneutes Aktivieren schließen; alle Aktionen sind auch ohne das Menü erreichbar.
Diese Punkte werden fortlaufend geprüft und behoben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung der Anwendung anhand der WCAG 2.1 (Stufe AA). Letzte Überprüfung: 16. Juli 2026.
Barriere melden / Feedback
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Wenden Sie sich bitte an:
Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
E-Mail: datenschutzbeauftragter@vg-ak-ff.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie im Impressum.
Durchsetzungsverfahren
Wird Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantwortet, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden:
Landesbeauftragte bzw. Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Rheinland-Pfalz – Durchsetzungsstelle nach § 13 LBGG.
Anschrift, E-Mail und Web-Adresse: ⟨von der Verbandsgemeinde zu ergänzen⟩